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Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern


Demontage I-Melder

Spezialisten benötigt!

  • Da das Funktionsprinzip der Ionisationsrauchmelder (kurz: I-Melder) auf einer permanenten Ausstrahlung geringer Mengen eines radioaktiven Gases basiert - in der Regel Americium 241, ältere Melder können auch Radium 226 oder gasförmiges Krypton 85 enthalten – erfordert die Demontage und die anschließende Entsorgung einen Spezialisten wie Hellmann Process Management (HPM).

  • Der Gesetzgeber hat darauf reagiert, indem er besonders am Ende des Lebenszyklus ausdrückliche Regelungen vorschreibt. Denn während die Alpha-Strahlen beim Gebrauch für den Menschen unbedenklich sind, bergen sie bei der Demontage, dem Transport und der Entsorgung gewisse Risiken. Dem Gewerbeaufsichtsamt muss deswegen der fachgerechte Abbau der I-Melder von genehmigten Betrieben und die gefahrlose Übernahme vom Entsorger bescheinigt werden. Weiterhin sind bei der Entsorgung nicht das Abfallrecht sondern die Strahlenschutzbestimmungen sowie beim Transport die Gefahrgutverordnungen zu beachten.

  • Diesen notwendigen, aber komplizierten rechtlichen Herausforderungen stellen sich bundesweit nur wenige Dienstleister – allen voran HPM, die als herstellerunabhängiges Unternehmen zu den qualitativen Marktführern in der Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott gehört.

  • Als einer der ersten zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe der Branche bietet HPM seit über 15 Jahren auch Spezialservices und liefert mit diesem Hintergrund die besten Voraussetzungen, um die I-Melder-Nische qualifiziert und spezifisch zu bedienen.

    Unsere Gesamtlösung…

  • Übernahme der Ionisationsrauchmelder von Herstellern, Errichter- und Servicebetrieben

  • Transport in Spezialfässern und -boxen

  • Entfernung der Nuklide in einem dafür vorgesehenen Kontrollraum

  • Fachgerechter Umgang durch entsprechend ausgebildetes Personal

  • Überwachung des gesamten Demontage- und Verwertungsprozesses durch Strahlenschutzbeauftragte

  • Entsorgung von im europäischen Ausland genutzten I-Meldern, die sowohl in der technischen Entwicklung als auch in der Produktion auf deutschen Ursprung zurückzuführen sind

  • Gesetzeskonforme Dokumentation und Bestätigung der Entsorgung

    I-Melder



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