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Abfalltransport: Ab 1. April 2010 nur noch elektronische Antragsabwicklung

Ab dem 1. April 2010 wird das elektronische Abfallnachweisverfahren für Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen Pflicht. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für gefährliche Abfälle werden von den Beteiligten dann nur noch elektronisch übermittelt und empfangen. Die bisherigen Nachweisbücher werden durch ein elektronisches Register ersetzt.

Das elektronische Nachweis- und Registerführung setzt organisatorische Vorkehrungen voraus, weil zum einen die qualifizierte digitale Signatur obligatorisch ist, zum anderen Verantwortlichkeiten klar zugeordnet werden müssen. Unternehmen, die bislang noch keine Signaturkarte eingesetzt haben, können diese unter anderem auch über die IHK beantragen. Die Regelungen betreffen nicht nur die gewerbliche Entsorgungswirtschaft, sondern auch Kommunen und kommunale Entsorgungseinrichtungen. 


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