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REACh

  • Die EU-Verordnung 1907/2006 regelt die europaweit einheitliche Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Für den Hersteller oder Importeur solcher Stoffe ergibt sich daraus die Pflicht der Durchführung von Labortests und der Erstellung eines darauf aufbauenden Sicherheitsberichts. Hierbei steht HPM Ihnen als in- und ausländischer Hersteller beratend zur Seite und übernimmt die Registrierung bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki.


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