WEEE: Nutzen Sie den Komplett-Service von Hellmann, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten
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Mit Hellmann Process Management haben Sie den richtigen Partner für die Umsetzung der Richtlinie WEEE und die Einhaltung der Fristen gefunden. Wir bieten ganz individuell Beratung und Komplettbetreuung - Entsorgung und Remarketing von Elektroschrott als umfassende Dienstleistung. Seit 1992 tätig, kann auf eine langjährige Erfahrung zurückgegriffen werden, die uns zum Experten qualifiziert und Ihnen fristgerechte Abwicklungen garantiert.
Fristen wahren: Zum WEEE - Kontaktformular von HellmannWEEE: die Hintergründe der Richtlinie
Die Verwertung von Elektroschrott wird in Deutschland durch das neue Elektrogesetz strikt geregelt. Hierdurch soll der anfallende Elektroschrott vermieden, die Flut an Elektroschrott durch Entsorgung reduziert und der Einsatz von Schadstoffen in den Elektrogeräten verringert werden. Zu beachten sind die wichtigen Fristen.
Es handelt sich bei dem ElektroG um die Umsetzung zweier EU-Direktiven:
- WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment), Elektro- und Elektronikgeräteschrott (Direktive 2002/96/EG)
- RoHS (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in electronic equipment), Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Elektrogeräten (Direktive 2002/95/EG)
Die Schaffung einer allgemein gültigen Sammel- und Kontrollstelle, der Stiftung Elektroaltgeräteregister, war eine der ersten Konsequenzen der Verordnungen. Am 24.03.2005 wurde die EAR ins Leben gerufen. Weitere Regelungen wurden zum 13.12.2005 eingeführt (Fristen speziell Entsorgung betreffend%). Im Laufe des Jahres 2006 ist das ElektroG dann komplett in das deutsche Recht übernommen.
Aktuell brisante Fristen für Elektrogerätehersteller
- 24. November 2005: jeder Hersteller, der in Deutschland elektronische Geräte verkaufen will, muss bei dem Elektroaltgeräteregister eingetragen sein.
- 24. März 2006: Ab diesem Datum unterliegen alle Elektrogeräte einer Kennzeichnungspflicht und müssen für den Konsumenten kostenfrei vom Hersteller entsorgt werden. Bei Verstößen gegen das Elektrogesetz (bspw. ohne Registrierung oder korrekte Kennzeichnung) drohen den herstellenden Firmen Bußgelder bis zu EUR 50 000 oder gar der komplette Ausschluss vom Markt.
Hellmann unterstützt Ihre ElektroG-Kampagne tatkräftig und hilft Ihnen in den Fristen zu bleiben.
Bei Hellmann finden Sie noch mehr wissenswerte WEEE-Informationen zu den Fristen
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