WEEE und Stichwort "Verwertungsquote": Verwertung von Elektronikgeräten neu geregelt. Komplett-Betreuung von Hellmann
Ihr Unternehmen sucht Consulting zum Thema "Verwertungsquote" und effektive Recyclinglösungen aus einer Hand?
Mit Hellmann haben Sie den fachkundigen Partner für die Umsetzung der Richtlinie WEEE gefunden. Wir bieten ganz individuell Consulting und Komplettbetreuung zum Stichwort "Verwertungsquote" - um nur einen Aspekt des neues Elektrogesetzes zu nennen. Wir sind ein zertifiziertes Fachunternehmen, welches auf eine über 20 Jahre alte Firmgeschichte zurück blicken kann und mit allen erdenklichen Problemen, die Verwertung von Elektronikgeräten betreffend, konfrontiert wurde.
Unverbindliches WEEE-Angebot von Hellmann anfordernFakten zur Neuregelung (z. B. Thema Verwertungsquote)
Die Entsorgung von Elektronikgeräten wird durch das 2005 eingeführte ElektroG geregelt. Durch die Maßnahmen soll der aufkommende Elektronikschrott verringert, die Mengen an Elektronikgeräten durch Verwertung verkleinert und der Einsatz von schädlichen Stoffen in den Elektronikgeräten gesenkt werden.
Die Schaffung einer vom Umweltbundesamt beliehenen Stelle, dem Elektroaltgeräteregister, war eine der ersten Konsequenzen (zum 24.03.2005). Weitere Regelungen wurden zum 13.08.2005 eingeführt (speziell Verwertung betreffend). Im Laufe des Jahres 2006 wird das ElektroG dann komplett übernommen.
Für Elektronikgeräte-Produzenten wichtige WEEE-Daten
- 24.11.2005: Jeder Hersteller, der elektronische Geräte vertreiben will, muss bei dem Elektroaltgeräteregister registriert sein.
- 24.03.2006: Kennzeichnungspflicht für alle elektronischen Geräte. Zusätzlich ist die Rücknahme von Elektronikgeräten für den Endverbraucher kostenfrei zu realisieren.
Hellmann plant Ihre WEEE-Kampagne von Anfang bis Ende oder übernimmt Teilaspekte.
Wissenswerte Verwertungsquote-Informationen von Hellmann
Weitere Themen:
EG RoHS | WEEE RoHS | Elektrogesetz Consulting | Elektroaltgeräteregister Consulting | Elektrogesetz Fristen






