ElektroG und Stichwort "Umsetzung ElektroG": Recycling von Elektrogeräten neu geregelt. Komplett-Betreuung von Hellmann
Ihr Unternehmen sucht Consulting zum Thema "Umsetzung ElektroG" und effektive Recyclinglösungen aus einer Hand?
Mit Hellmann haben Sie den fachkundigen Partner für die Umsetzung der Richtlinie ElektroG gefunden. Wir bieten ganz individuell Consulting und Komplettbetreuung zum Stichwort "Umsetzung ElektroG" - um nur einen Aspekt des neues Elektrogesetzes zu nennen. Wir sind ein zertifiziertes Fachunternehmen, welches auf eine über 20 Jahre alte Firmgeschichte zurück blicken kann und mit allen erdenklichen Problemen, die Recycling von Elektrogeräten betreffend, konfrontiert wurde.
Unverbindliches ElektroG-Angebot von Hellmann anfordernFakten zur Neuregelung (z. B. Thema Umsetzung ElektroG)
Die Entsorgung von Elektrogeräten wird durch das 2005 eingeführte ElektroG geregelt. Durch die Maßnahmen soll der aufkommende Elektronikschrott verringert, die Mengen an Elektrogeräten durch Recycling verkleinert und der Einsatz von schädlichen Stoffen in den Elektronikgeräten gesenkt werden.
Die Schaffung einer vom Umweltbundesamt beliehenen Stelle, dem Elektroaltgeräteregister, war eine der ersten Konsequenzen (zum 24.03.2005). Weitere Regelungen wurden zum 13.08.2005 eingeführt (speziell Recycling betreffend). Im Laufe des Jahres 2006 wird das ElektroG dann komplett übernommen.
Für Elektronikgeräte-Produzenten wichtige ElektroG-Daten
- 24.11.2005: Jeder Hersteller, der elektronische Geräte vertreiben will, muss bei dem Elektroaltgeräteregister registriert sein.
- 24.03.2006: Kennzeichnungspflicht für alle elektronischen Geräte. Zusätzlich ist die Rücknahme von Elektrogeräten für den Endverbraucher kostenfrei zu realisieren.
Hellmann plant Ihre ElektroG-Kampagne von Anfang bis Ende oder übernimmt Teilaspekte.
Wissenswerte Umsetzung ElektroG-Informationen von Hellmann
Weitere Themen:
Produktverantwortung | Sammelgruppe | Elektroschrott Verwertung | Herstellerpflichten | WEEE






