Stiftung Elektroaltgeräte und Elektrogesetz: Informieren Sie sich über Fristen und die Dienstleistungen von Hellmann
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Hellmann ist Experte in den Bereichen Elektrogesetz, Stiftung Elektroaltgeräte und Verwertung von Elektronikgeräten. Seit Firmengründung 1992 haben wir über die Jahre hinweg das notwendige Know-How aufgebaut, um Ihnen Stiftung Elektroaltgeräte konforme Leistungen anbieten zu können. Beratung zur Stiftung Elektroaltgeräte und Verwertung auf höchstem Niveau.
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Die Verwertung von Elektronikgeräten ist durch das neue Elektrogesetz (begründet in zwei Direktiven der EU) festgeschrieben. Als Zielsetzung der Richtlinie wurden folgende Kernverbesserungen definiert:
- Verringerung des aufkommenden Elektronikschrotts
- Verkleinerung des Elektroaltgeräte-Berges durch Verwertung
- Weniger Schadstoffeinsatz in den Elektrogeräten
Die Gründung einer allgemein anerkannten Sammelstelle, der Stiftung Elektroaltgeräte, war eine der ersten Konsequenzen aus der Neuregelung. Am 24.03.2005 wurde die EAR dann ins Leben gerufen. Weitere Maßnahmen wurden zum 13.12.2005 eingeführt (speziell Verwertung betreffend). 2006 wird das Elektroschrottgesetz vollständig in die deutsche Rechtssprechung übernommen.
Was ändert sich durch das Elektrogesetz bei Elektronikgeräten für die herstellenden Betriebe?
- 24.11.2005: jeder Hersteller, der in Deutschland Elektrogeräte verkaufen will, muss bei der Stiftung Elektroaltgeräte eingetragen sein.
- 24.03.2006: Ab diesem Datum besteht für Elektronikgeräte eine Pflicht der Kennzeichnung und müssen vom Hersteller kostenlos zurück genommen werden. Bei Verstößen gegen die Gestzgebung (zum Beispiel ohne Registrierung oder normgerchter Kennzeichnung) werden Bußgelder bis zu EUR 50 000 ausgesprochen oder ein Marktausschluss bewirkt.
Hellmann unterstützt Ihre fristgerechte Elektroschrott-Abwicklung und steht bei allen Fragen zum Elektrogesetz zu Ihrer Verfügung. WEEE can do it!
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