RoHS und Stichwort "Sammelgruppe": Entsorgung von Elektrogeräten neu geregelt. Komplett-Betreuung von Hellmann
Ihr Unternehmen sucht Beratung zum Thema "Sammelgruppe" und effektive Recyclinglösungen aus einer Hand?
Mit Hellmann haben Sie den fachkundigen Partner für die Umsetzung der Richtlinie RoHS gefunden. Wir bieten ganz individuell Beratung und Komplettbetreuung zum Stichwort "Sammelgruppe" - um nur einen Aspekt des neues Elektrogesetzes zu nennen. Wir sind ein zertifiziertes Fachunternehmen, welches auf eine über 20 Jahre alte Firmgeschichte zurück blicken kann und mit allen erdenklichen Problemen, die Entsorgung von Elektrogeräten betreffend, konfrontiert wurde.
Unverbindliches RoHS-Angebot von Hellmann anfordernFakten zur Neuregelung (z. B. Thema Sammelgruppe)
Die Entsorgung von Elektrogeräten wird durch das 2005 eingeführte ElektroG geregelt. Durch die Maßnahmen soll der aufkommende Elektronikschrott verringert, die Mengen an Elektrogeräten durch Entsorgung verkleinert und der Einsatz von schädlichen Stoffen in den Elektronikgeräten gesenkt werden.
Die Schaffung einer vom Umweltbundesamt beliehenen Stelle, dem Elektroaltgeräteregister, war eine der ersten Konsequenzen (zum 24.03.2005). Weitere Regelungen wurden zum 13.08.2005 eingeführt (speziell Entsorgung betreffend). Im Laufe des Jahres 2006 wird das ElektroG dann komplett übernommen.
Für Elektronikgeräte-Produzenten wichtige RoHS-Daten
- 24.11.2005: Jeder Hersteller, der elektronische Geräte vertreiben will, muss bei dem Elektroaltgeräteregister registriert sein.
- 24.03.2006: Kennzeichnungspflicht für alle elektronischen Geräte. Zusätzlich ist die Rücknahme von Elektrogeräten für den Endverbraucher kostenfrei zu realisieren.
Hellmann plant Ihre RoHS-Kampagne von Anfang bis Ende oder übernimmt Teilaspekte.
Wissenswerte Sammelgruppe-Informationen von Hellmann
Weitere Themen:
Kennzeichnungspflicht | Verwertungsquote | WEEE Richtlinie | Elektronikgeräte Recycling | WEEE Beratung






