Das Elektrogesetz: Zielsetzungen, Fristen und Consulting von Hellmann Process Management

Ihr Unternehmen sucht Consulting zum Thema RoHS und unkomplizierte Lösungen bei der Entsorgung von Elektrogeräten aus einer Hand?

Mit Hellmann PM haben Sie den richtigen Partner für die Umsetzung der Richtlinie RoHS gefunden. Wir bieten ganz individuell Consulting und Komplettbetreuung bei dem Recycling von Elektrogeräten. Seit 1992 am Markt kann auf eine langjährige Erfahrung zurückgegriffen werden.

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Elektrogesetz: die Hintergründe der Richtlinie

Die Entsorgung von Elektrogeräten wird durch das Elektrogesetz strikt geregelt. Hierdurch soll der anfallende Elektroschrott vermieden, die Flut an Elektrogeräten durch Recycling reduziert und der Einsatz von Schadstoffen in den Elektrogeräten verringert werden. Unternehmen können die vielen Änderungen durch die Neuregelungen ohne Consulting kaum selbst bewältigen.

Es handelt sich bei dem Elektrogesetz um die Umsetzung von zwei EU-Direktiven:

Erste Maßnahmen, wie z. B. die Einrichtung einer vom Umweltbundesamtes beliehenen Stelle, traten am 24. März 2005 in Kraft und weitere Teile (speziell zur Verwertung) wurden zum 13. August 2005 eingeführt. Bis Ende 2006 wird das Elektrogesetz in vollem Umfang gelten.

Für Hersteller von Elektrogeräten sind zwei besondere Fristen aktuell:

Hellmann PM bietet Consulting und unterstützt Sie bei der Umsetzung des Elektrogesetzes.

Zusätzliche RoHS-Informationen von Hellmann

Weitere Themen:
Elektrogesetz Beratung | ElektroG Beratung | Elektroaltgeräte Consulting | Garantiestellung Elektrogeräte | WEEE Recycling

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