Elektrogesetz und Stichwort "Herstellerpflichten": Entsorgung von Elektroaltgeräten neu geregelt. Komplett-Betreuung von Hellmann
Ihr Unternehmen sucht Beratung zum Thema "Herstellerpflichten" und effektive Recyclinglösungen aus einer Hand?
Mit Hellmann haben Sie den fachkundigen Partner für die Umsetzung der Richtlinie Elektrogesetz gefunden. Wir bieten ganz individuell Beratung und Komplettbetreuung zum Stichwort "Herstellerpflichten" - um nur einen Aspekt des neues Elektrogesetzes zu nennen. Wir sind ein zertifiziertes Fachunternehmen, welches auf eine über 20 Jahre alte Firmgeschichte zurück blicken kann und mit allen erdenklichen Problemen, die Entsorgung von Elektroaltgeräten betreffend, konfrontiert wurde.
Unverbindliches Elektrogesetz-Angebot von Hellmann anfordernFakten zur Neuregelung (z. B. Thema Herstellerpflichten)
Die Entsorgung von Elektroaltgeräten wird durch das 2005 eingeführte ElektroG geregelt. Durch die Maßnahmen soll der aufkommende Elektronikschrott verringert, die Mengen an Elektroaltgeräten durch Entsorgung verkleinert und der Einsatz von schädlichen Stoffen in den Elektronikgeräten gesenkt werden.
Die Schaffung einer vom Umweltbundesamt beliehenen Stelle, dem Elektroaltgeräteregister, war eine der ersten Konsequenzen (zum 24.03.2005). Weitere Regelungen wurden zum 13.08.2005 eingeführt (speziell Entsorgung betreffend). Im Laufe des Jahres 2006 wird das ElektroG dann komplett übernommen.
Für Elektronikgeräte-Produzenten wichtige Elektrogesetz-Daten
- 24.11.2005: Jeder Hersteller, der elektronische Geräte vertreiben will, muss bei dem Elektroaltgeräteregister registriert sein.
- 24.03.2006: Kennzeichnungspflicht für alle elektronischen Geräte. Zusätzlich ist die Rücknahme von Elektroaltgeräten für den Endverbraucher kostenfrei zu realisieren.
Hellmann plant Ihre Elektrogesetz-Kampagne von Anfang bis Ende oder übernimmt Teilaspekte.
Wissenswerte Herstellerpflichten-Informationen von Hellmann
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