Garantiesystem und ElektroG: Tipps zu der neuen Verordnung
Für Produzenten von Elektronikgeräten ergeben sich durch das Elektrogesetz zahlreiche Umstellungen (bspw. Stichwort Garantiesystem). Bei Problemen können Sie von Hellmann kompetente Unterstützung erwarten.
Garantiesystem für Elektro-Altgeräte: was ändert sich?
Hersteller von Elektrogeräten sind verpflichtet, wenn Sie diese
- nach dem 23. November 2005 vertreiben
- für private Haushalte produzieren.
Nehmen Sie die zuverlässige Beratung von Hellmann bei Fragen zu Garantiesystem und ElektroG in Anspruch. Die Abwicklung von Recycling- und Remarketingmaßnahmen ist seit Jahren unser Spezialgebiet. Auch das Elektrogesetz ist für uns kein Problem.
Schnell reagieren und direkt zum Garantiesystem - KontaktformularE-Schrott und das Garantiesystem: Hintergründe durchleuchtet
Die Zwangspflicht garantiert die gesicherte Entsorgung in der Zukunft, da die üblicherweise am Ende der Nutzungsdauern anfallenden Kosten für Rücknahme und Recycling von Elektro-Altgeräten bereits am Anfang erbracht werden. So wird "verwaister" Elektroschrott, also E-Schrott, der keinem Hersteller mehr zuzuordnen ist, konsequent vermieden.
Elektrogesetz-Umsetzung und Garantiesystem: Maßgeschneiderte Verwertungslösungen vom Experten Hellmann ersparen Ihnen viel Zeit und Ärger. Lassen Sie sich noch heute unverbindlich beraten bzw. ein Angebot machen.
Weitere ElektroG-Informationen von Hellmann
Weitere Themen:
Garantiestellung Elektrogesetz | WEEE Beratung | Elektronikschrott Verwertung | Elektroaltgeräte Verordnung | Elektroaltgeräteregister Richtlinie






