Elektronikschrottverordnung: Die Entsorgung von Elektroschrott neu geregelt. Komplett-Service von Hellmann Process Management!
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Direkt zum Elektronikschrottverordnung - Kontaktformular von Hellmann Process ManagementElektronikschrottverordnung: die Hintergründe
Die Verwertung von Elektronikgeräten wird in Deutschland durch das neue Elektrogesetz (auch als "Elektronikschrottverordnung" bezeichnet) strikt geregelt. Durch die Elektronikschrottverordnung soll der anfallende Elektroschrott vermieden, die Flut an Elektronikgeräten durch Recycling reduziert und der Einsatz von Schadstoffen in den Elektrogeräten verringert werden.
Es handelt sich bei dem Elektrogesetz ("der Elektronikschrottverordnung") um die Umsetzung zweier EU-Direktiven:
- WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment), Elektro- und Elektronikgeräteschrott (Direktive 2002/96/EG)
- RoHS (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in electronic equipment), Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Elektrogeräten (Direktive 2002/95/EG)
Die Schaffung einer allgemein gültigen Sammelstelle, der Stiftung Elektroaltgeräteregister, war eine der ersten Konsequenzen der Elektronikschrottverordnung. Am 24.03.2005 wurde die EAR ins Leben gerufen. Weitere Regelungen wurden zum 13.12.2005 eingeführt (speziell Recycling betreffend). Im Laufe des Jahres 2006 ist das ElektroG dann komplett in das deutsche Recht übernommen.
Elektronikschrottverordnung: Was haben Elektrogeräteproduzenten für Fristen?
- 24. November 2005: jeder Hersteller, der in Deutschland elektronische Geräte verkaufen will, muss konform zu der Elektronikschrottverordnung bei dem Elektroaltgeräteregister eingetragen sein.
- 24. März 2006: Ab diesem Datum unterliegen alle Elektrogeräte einer Kennzeichnungspflicht und müssen für den Konsumenten kostenfrei vom Hersteller entsorgt werden. Bei Verstößen gegen die Elektronikschrottverordnung (bspw. ohne Registrierung oder korrekte Kennzeichnung) drohen den herstellenden Firmen Bußgelder bis zu EUR 50 000 oder gar der komplette Ausschluss vom Markt. Zögern Sie also nicht länger und lassen Sie sich bei der Elektronikschrottverordnung vom Experten beraten.
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