Verwertung von Elektronikgeräten: Komplettbetreuung von Hellmann Process Management
Wir verwerten Elektronikgeräte für Sie - Elektrogesetz konform und als Teil eines Full-Service-Pakets
Vertrauen Sie Spezialisten bei der Umsetzung von der Elektrogesetz-Richtlinie und wählen Sie Hellmann als seriösen Partner bei dem Thema "Verwertung von Elektronikgeräte". Seit 1992 am Markt positioniert, wurde die Stellung kontinuierlich ausgebaut und Know-How angesammelt. Wir verwerten Elektronikgeräte seit Jahren und kennen die einzuhaltenden Fristen genauestens. ElektroG - WEEE can do it!
Elektronikgeräte korrekt verwerten: unverbindliches Angebot anfordernWas müssen Produzenten von Elektronikgeräten beachten?
- Erzeugt ein Hersteller Elektronikgeräte, so muss eine Registrierung bei der EAR vorliegen.
- Zum 24. März 2006 tritt in Kraft: Geräte müssen gekennzeichnet sein und kostenfrei zurück genommen werden. Rücknahme und Verwertung sind zu regeln - ansonsten drohen empfindliche Strafen.
Elektronikgeräte: Überlassen Sie Logistik und Verwertung den Profis auf dem Gebiet. Unser individuelles Angebot exakt auf Ihre Elektronikgeräte-Situation abgestimmt nimmt Ihnen die schwierige Elektrogesetz-Abwicklung komplett ab.
Elektronikgeräte-Verwertung nach Elektrogesetz: Nutzen Sie das Kontaktformular von Hellmann
Weitere Verwertung - Themen:
E-Schrott Entsorgung | Elektroschrott Verwertung | Garantiestellung Elektronikgeräte | Elektrogesetz Kennzeichnung | ElektroG Registrierung






