Elektrogesetz: Die Entsorgung von Elektroschrott neu geregelt. Komplett-Service von Hellmann Process Management!
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Handeln Sie schnell: Direkt zum Elektrogesetz - Kontaktformular von Hellmann Process ManagementElektrogesetz: die Hintergründe der Richtlinie
Die Verwertung von Elektroschrott wird in Deutschland durch das neue Elektrogesetz strikt geregelt. Mit Elektrogesetz und den verbundenen Änderungen soll der anfallende Elektroschrott vermieden, die Flut an Elektroschrott durch Recycling reduziert und der Einsatz von Schadstoffen in den Elektrogeräten verringert werden. Elektrogesetz: Verbesserungen für die Umwelt - Belastung der Hersteller?
Elektrogesetz durchleuchtet: es handelt sich bei dem Elektrogesetz um die Umsetzung zweier EU-Direktiven:
- WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment), Elektro- und Elektronikgeräteschrott (Direktive 2002/96/EG)
- RoHS (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in electronic equipment), Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von Elektrogeräten (Direktive 2002/95/EG)
Die Schaffung einer allgemein gültigen Sammelstelle, der Stiftung Elektroaltgeräteregister, war eine der ersten Konsequenzen der Richtlinie (z.B. Elektrogesetz). Am 24.03.2005 wurde die EAR ins Leben gerufen. Weitere Regelungen wurden zum 13.12.2005 eingeführt (speziell Recycling betreffend). Im Laufe des Jahres 2006 ist das ElektroG dann komplett in das deutsche Recht übernommen. Elektrogesetz - niemand kommt drumm herum.
Elektrogesetz-Meilensteine: wichtige Fristen für Elektrogeräteproduzenten
- 24. November 2005: jeder Hersteller, der in Deutschland elektronische Geräte verkaufen will, muss nach Elektrogesetz bei dem Elektroaltgeräteregister eingetragen sein.
- 24. März 2006: Ab diesem Datum unterliegen alle Elektrogeräte einer Kennzeichnungspflicht und müssen für den Konsumenten kostenfrei vom Hersteller entsorgt werden. Bei Verstößen gegen das Elektrogesetz (bspw. ohne Registrierung oder korrekte Kennzeichnung) drohen den herstellenden Firmen Bußgelder bis zu EUR 50 000 oder gar der komplette Ausschluss vom Markt.
Lassen Sie es also nicht so weit kommen und sprechen Sie mit dem Elektrogesetz Experten Hellmann
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