Elektrogesetz: Die Richtlinie, welche oftmals fälschlicherweise als Verordnung bezeichnet wird
Hellmann Process Management informiert und beseitigt alle Missverständnisse rund um die "Verordnung" und zum Thema Elektrogesetz. Bei dem ElektroG handelt es sich im übrigen um keine Verordnung, sondern um eine Richtlinie - dies wird in den Medien oft vermischt. Wir sind seit 1992 am Markt vertreten und verfügen über Expertenwissen bei der Verwertung von E-Schrott.
Schnell reagieren: Zum Elektrogesetz - KontaktformularWeitere Informationen rund um die häufig falsch betitelte "Verordnung" und zum Themenkomplex Elektrogesetz
Die Verwertung von E-Schrott ist durch das Elektrogesetz straff reglementiert. Ziele sind:
- Vermeidung von anfallendem Elektroschrott
- Durch Recycling wird das Aufkommen von E-Schrott herunter geschraubt
- Schadstoffe in Elektrogeräten werden weniger eingesetzt
Elektrogesetz: Erste Konsequenzen der Einführung sind bereits im vergangenen Jahr merkbar gewesen. Ende 2006 ist das Gesetz vollständig eingeführt, Daraus ergeben sich spezielle Anforderungen für alle für Deutschland produzierende Hersteller.
- Ab dem 24.03.2006 unterliegen alle Elektrogeräte der Pflicht zur Kennzeichnung und sind zusätzlich kostenfrei zurückzunehmen. Bei Verstößen gegen das Elektrogesetz werden Strafgelder verhängt (bis zu EUR 50 000). Außerdem droht der komplette Ausschluss vom Markt.
Hellmann Process Management als starker Partner zur Umsetzung der Elektrogesetz-Verordnung
Zusätzliche Elektrogesetz-Informationen von Hellmann
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