Elektrogesetz und EAR: Was Sie unbedingt wissen sollten und was Hellmann für Sie leisten kann
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Hellmann ist Spezialist auf den Gebieten EAR und Elektrogesetz. Dank Marktpräsenz seit 1992 haben wir die nötige Erfahrung, um Ihnen Elektrogesetz konforme Lösungen anzubieten. EAR-Beratung und Recycling auf höchstem Niveau.
Informationen zur EAR: Nutzen Sie das Elektrogesetz - KontaktformularHilfe bei der EAR -Registrierung und Elektrogesetz-Abwicklung von Hellmann
Die Verwertung von E-Schrott ist durch das neue Elektrogesetz (begründet in den Direktiven der EU WEEE und RoHS) festgelegt. Als Ziele der Verordnung wurden folgende Kernaussagen definiert:
- Verringerung des aufkommenden Elektroschrotts
- Verkleinerung des Altgeräte-Berges durch Recycling
- Weniger Schadstoffe in den Elektrogeräten
Die Einrichtung einer allgemein gültigen Sammelstelle, der Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR), war eine der ersten Konsequenzen der Verordnungen. Am 24.03.2005 wurde die EAR ins Leben gerufen. Weitere Regelungen wurden zum 13.12.2005 eingeführt (speziell Recycling betreffend%). 2006 wird das Elektrogesetz vollständig in die deutsche Rechtssprechung übernommen.
Die Auswirkungen durch das EAR für die produzierenden Firmen
- 24.11.2005: jeder Hersteller, der in Deutschland Elektrogeräte verkaufen will, muss bei dem Elektroaltgeräte Register EAR eingetragen sein.
- 24.03.2006: Ab diesem Datum unterliegen alle Elektrogeräte einer Kennzeichnungspflicht und müssen für den Konsumenten kostenfrei vom Hersteller entsorgt werden. Bei Verstößen gegen das Elektrogesetz (bspw. ohne Registrierung oder korrekte Kennzeichnung) drohen den herstellenden Firmen Bußgelder bis zu EUR 50 000 oder gar der komplette Ausschluss vom Markt.
Hellmann hilft bei Fragen zur EAR und entwirft Ihre fristgerechte ElektroG-Kampagne.
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