ElektroG und EAR: Was Sie unbedingt wissen sollten und was Hellmann für Sie leisten kann

Ihre Firma benötigt Beratung zum Thema ElektroG und EAR von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb?

Hellmann ist Spezialist auf den Gebieten EAR und ElektroG. Dank Marktpräsenz seit 1992 haben wir die nötige Erfahrung, um Ihnen ElektroG konforme Lösungen anzubieten. EAR-Beratung und Verwertung auf höchstem Niveau.

Informationen zur EAR: Nutzen Sie das ElektroG - Kontaktformular

Hilfe bei der EAR -Registrierung und ElektroG-Abwicklung von Hellmann

Die Verwertung von elektronischen Geräten ist durch das neue Elektrogesetz (begründet in den Direktiven der EU WEEE und RoHS) festgelegt. Als Ziele der Verordnung wurden folgende Kernaussagen definiert:

Die Einrichtung einer allgemein gültigen Sammelstelle, der Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR), war eine der ersten Konsequenzen der Verordnungen. Am 24.03.2005 wurde die EAR ins Leben gerufen. Weitere Regelungen wurden zum 13.12.2005 eingeführt (speziell Verwertung betreffend%). 2006 wird das Elektrogesetz vollständig in die deutsche Rechtssprechung übernommen.

Die Auswirkungen durch das EAR für die produzierenden Firmen

Hellmann hilft bei Fragen zur EAR und entwirft Ihre fristgerechte ElektroG-Kampagne.

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Weitere Themen:
RoHS EAR | Elektrogesetz EAR | Treuhändervertrag Elektronikgeräte | Elektroschrott Recycling | WEEE EAR

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