Das Elektrogesetz: Zielsetzungen, Fristen und Consulting von Hellmann Process Management
Ihr Unternehmen sucht Consulting zum Thema ElektroG und unkomplizierte Lösungen bei der Entsorgung von elektronischen Geräten aus einer Hand?
Mit Hellmann PM haben Sie den richtigen Partner für die Umsetzung der Richtlinie ElektroG gefunden. Wir bieten ganz individuell Consulting und Komplettbetreuung bei dem Recycling von elektronischen Geräten. Seit 1992 am Markt kann auf eine langjährige Erfahrung zurückgegriffen werden.
Direkt zum ElektroG - Kontaktformular von HellmannElektrogesetz: die Hintergründe der Richtlinie
Die Entsorgung von elektronischen Geräten wird durch das Elektrogesetz strikt geregelt. Hierdurch soll der anfallende Elektroschrott vermieden, die Flut an elektronischen Geräten durch Recycling reduziert und der Einsatz von Schadstoffen in den Elektrogeräten verringert werden. Unternehmen können die vielen Änderungen durch die Neuregelungen ohne Consulting kaum selbst bewältigen.
Es handelt sich bei dem Elektrogesetz um die Umsetzung von zwei EU-Direktiven:
- Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE), Elektro- und Elektronikgeräteschrott (Direktive 2002/96/EG)
- Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in electronic equipment (RoHS), Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Produktion von elektronischen Geräten (Direktive 2002/95/EG)
Erste Maßnahmen, wie z. B. die Einrichtung einer vom Umweltbundesamtes beliehenen Stelle, traten am 24. März 2005 in Kraft und weitere Teile (speziell zur Verwertung) wurden zum 13. August 2005 eingeführt. Bis Ende 2006 wird das Elektrogesetz in vollem Umfang gelten.
Für Hersteller von Elektrogeräten sind zwei besondere Fristen aktuell:
- Seit dem 24. November 2005 muss jeder Hersteller, der elektronische Geräte verkauft, bei dem EAR registriert sein.
- Ab dem 24. März 2006 unterliegen alle Geräte einer Kennzeichnungspflicht und müssen kostenlos zurückgenommen werden. Bei Verstößen gegen das ElektroG (bspw. ohne Registrierung) drohen den Firmen Bußgelder bis zu EUR 50 000 oder gar der komplette Ausschluss vom Markt.
Hellmann PM bietet Consulting und unterstützt Sie bei der Umsetzung des Elektrogesetzes.
Zusätzliche ElektroG-Informationen von Hellmann
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