E-Schrott-Verwertung: Beratung von Hellmann Process Management
Wir verwerten E-Schrott für Sie - Elektrogesetz konform und als Teil eines Full-Service-Pakets
Vertrauen Sie den Profis bei der Umsetzung der Elektrogesetz-Verordnung und wählen Sie Hellmann als fachkundigen Partner. Wir verwerten E-Schrott seit Jahren und kennen die wichtigen Fristen. Elektrogesetz - WEEE can do it!
E-Schrott korrekt verwerten: unverbindliches Angebot über das Kontaktformular anfordernWas müssen Sie als Produzent von Elektrogeräten (und damit verbunden E-Schrott) beachten?
- Erzeugt ein Hersteller durch die Produktion von Elektronikgeräten zwangsläufig E-Schrott, so muss eine Anmeldung bei dem Elektroaltgeräteregister (kurz EAR) vorhanden sein.
- Zum 24. März 2006 tritt in Kraft: Geräte müssen gekennzeichnet sein und kostenfrei zurück genommen werden. Für Elektrogesetz konforme Verwertung ist ebenfalls zu sorgen. Ansonsten drohen empfindliche Strafen (Bußgelder oder auch Marktausschluss).
E-Schrott: Überlassen Sie Logistik und Verwertung den Profis auf dem Gebiet. Unser individuelles Angebot exakt auf Ihre E-Schrott-Situation abgestimmt nimmt Ihnen die schwierige Elektrogesetz-Abwicklung komplett ab. Beratung aus einer Hand
E-Schrott verwerten nach Elektrogesetz: Nutzen Sie das Kontaktformular von Hellmann
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