Die E-Schrott-Verordnung umsetzen. RoHS-Lösungen von Hellmann
2006 tritt die "RoHS-Verordnung" in Kraft, welche in der Berichterstattung fälschlicherweise oftmals so betitelt wird (es handelt sich um eine Richtlinie). Für die produzierenden Unternehmen bedeutet dies weitgreifende Veränderungen z.B. bei der E-Schrott-Entsorgung. Hellmann bringt Licht ins Dunkel und unterstützt bei der RoHS konformen Umsetzung.
E-Schrott "Verordnung": zum RoHS - KontaktformularWeitere E-Schrott-Informationen rund um die "Verordnung"
Eine Verordnung, die korrekterweise mit Richtlinie bezeichnet werden sollte, verändert die Entsorgung von E-Schrott: das ElektroG.
Bis Ende 2006 werden die Verordnung und alle verbundenen Maßnahmen vollständig greifen. Die Hersteller von elektronischen Geräten müssen sich somit ab sofort neuen Herausforderungen stellen.
- Die "Verordnung" bzw. Richtlinie gilt für alle Firmen. Die E-Schrott-Rücknahme ist ab dem 24.03.2006 kostenfrei vom Hersteller abzuwickeln. Verstöße gegen das Elektrogesetz werden hart geahndet.
Lassen Sie keine Zeit verstreichen und wählen Sie Hellmann PM als Recyclingpartner für die RoHS - Verordnung. Kompetent stehen wir Ihnen während der Abwicklung zur Verfügung. Die E-Schrott-Verwertung übernehmen wir als einer der deutschen Marktführer sehr zuverlässig. RoHS: WEEE can do it!
RoHS-Informationen: "Verordnung" zur E-Schrott-Vermeidung
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